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Für einen Hund fallen diverse Kosten an. Neben Futter, Tierarztbesuchen und sonstigem Zubehör wie Halsbänder oder Leinen, ist die Hundesteuer eine recht hohe finanzielle Belastung für Hundehalter. Dabei ist die Höhe diese Steuer in Deutschland von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Damit du einen Einstieg in das Thema findest, haben wir hier alle wichtigen Infos rund um die Hundesteuer für dich zusammengestellt.

Allgemeine Infos zur Hundesteuer

Hundesteuer
Die Hundesteuer wird in Deutschland von den Gemeinden erhoben
Die Hundesteuer hat in Deutschland schon eine sehr alte Tradition. So mussten bereits im Mittelalter lehenspflichtige Bauern ihrem Lehnsherren für die Haltung von Hütehunden eine Abgabe zahlen. 1807 wurde dann erstmals von der Stadt Offenbach eine Hundesteuer erhoben. König Friedrich Wilhelm II. von Preußen führte schließlich 1810 eine Luxussteuer ein, unter welcher auch für Hunde eine Abgabe an den Staat gezahlt werden musste. Seitdem wird die Steuer in Deutschland erhoben.

In Deutschland wird in fast allen Gemeinden eine solche Steuer erhoben – es gibt einige Ausnahmen, wo Gemeinden keine Hundesteuer erheben (zum Beispiel Eschborn in Hessen). Dabei wird die Steuer pro im Haushalt lebenden Hund direkt vom Hundehalter an dessen Hauptwohnsitz verlangt. Sie ist somit eine Direktsteuer. Die Höhe der Steuer kann von den Gemeinden selbst festgelegt werden. Heute liegt die Hundesteuer in Deutschland zwischen 0,- € und 186,- €. Dabei müssen Hunde in der Regel ab dem 3. Monat als Welpe angemeldet werden. Kommt ein ausgewachsener Hund neu in den Haushalt, hat man normalerweise ein paar Wochen Zeit, den Hund bei der zuständigen Gemeinde anzumelden. Darauf sollte man beim Hundekauf stets achten und den Hund schnell anmelden.
Wer keine Hundesteuer zahlt und dabei erwischt wird, dem drohen teilweise empfindliche Strafen von bis zu 10.000,- €.

Wo und wie melde ich meinen Hund an?

Der Hund muss vom Hundehalter an seinem Hauptwohnsitz angemeldet werden – und zwar direkt bei der zuständigen Gemeinde bzw. der Stadt. Informationen dazu findet man in der Regel im Internet oder direkt bei den Gemeindeämter. Ist ein Hund erfolgreich bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde angemeldet, bekommt man eine Hundemarke, die man im besten Fall dem Hund auch ans Halsband hängt. So kann man bei Kontrollen immer schnell nachweisen, dass der Hund ordnungsgemäß angemeldet ist.

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Ermäßigung und Befreiung von der Hundesteuer

In bestimmten Fällen kann die Steuer ermäßigt oder gar ganz erlassen werden. SO darf für Hunde, die für gewerbliche Zwecke gehalten werden (beispielsweise in der Hundezucht), keine Steuer verlangt werden. Auch für Begleithunde oder Blindenhunden müssen keine Steuern gezahlt werden. In manchen Gemeinden wird zudem auf die Erhebung einer Steuer verzichtet, wenn man einen Hund aus einem Tierheim aufnimmt. Mancherorts für ein halbes Jahr, manchmal sogar bis zu 3 Jahren.

Für folgende Fälle muss keine Steuer gezahlt werden:

  • Wachhunde, Schutzhunde
  • Hundehaltung im gewerblichen Sinn (z.B. Hundezucht)
  • Begleithunde
  • Blindenhunde
  • Teilweise für die Aufnahme von Hunden aus dem Tierheim

Auch Hartz4-Empfänger müssen zahlen – ohne Ermäßigung! In bestimmten Fällen kann man aber auf eine Ermäßigung klagen, wenn nachgewiesen wird, dass die Steuer die eigenen Existenz gefährdet.

Hundesteuer Kampfhunde und Listenhunde

Hundesteuer bei Kampfhunden
Die Hundesteuer bei Kampfhunden ist deutlich höher
Die Hundesteuer für Kampfhunde bzw. Listenhunde ist sehr viel höher als die Steuer für “normale” Hunde. In manchen Gemeinden müssen Hundehalter bis zu 1.000,- € im Jahr für die Haltung eines Kampfhundes zahlen – Beispiel Starnberg bei München. Dabei muss man anmerken, dass hier eine große Diskussion um die Steuer für Listenhunde herrscht, die sogar in vielen Fällen vor Gericht ausgetragen wird. Auch der Bund der Steuerzahler hat beim Thema Hundesteuer für Listenhunde angemerkt: “Hunde möchte man möglichst aus den Städten drängen, weswegen für gefährliche Hunde oftmals eine sehr hohe Steuer erhoben wird.”

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Bei Kampfhunden ist die Steuer also teilweise eine recht hohe Belastung. Dazu kommen schließlich noch weitere Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang oder die Verpflichtung zum Ablegen bestimmter Prüfungen.

Hundesteuer in Österreich

Auch in Österreich wird die Steuer erhoben – im Unterschied zu manchen anderen europäischen Ländern. Hundehalter müssen ungefähr 70,- € für einen Hund zahlen (Stadt Wien). Wird man ohne gültige Hundemarke erwischt, können Bußgelder bis zu 7.000.,- € anfallen.

Absolviert man in Wien einen Hundeführerschein und besteht die Prüfungen, wird man für 1 Jahr komplett von der Hundesteuer befreit. Dies ist allerdings nur einmalig möglich.

Hundesteuer in der Schweiz

Hundehalter bezahlen auch in der Schweiz für ihre Vierbeiner Steuern. Die Hunde müssen ab einem bestimmten Alter oder nach einem Zuzug in eine Gemeinde angemeldet werden.
Die Steuer wird jährlich von den Kantonen bzw. Gemeinden erhoben. Dabei ist die Höhe in vielen Fällen abhängig von der Höhe, Größe oder Rasse des Hundes. Rettungshunde und Blindenhunden sind auch hier von der Steuer ausgenommen. In Bern beträgt die Hundesteuer zum Beispiel derzeit 115 Franken pro Jahr. Hundehalter klagen hierzulande oftmals über die sehr hohen Steuern.

Hundesteuer in Europa

Hundesteuer kleine Hunde
Hundesteuer: Nicht überall gibt es sie
In vielen anderen europäischen Ländern wurde die Steuer komplett abgeschafft. Dies liegt vor allem daran, dass im Sinne der Gleichgerechtigkeit zum Beispiel für Katzen und Pferde keine Steuer erhoben wird. In manchen Ländern ist der Verwaltungsaufwand auch schlichtweg zu hoch, so dass sich die Erhebung einer Steuer nicht lohnt.
Folgende Länder haben die Hundesteuer abgeschafft:

  • Schweden
  • Frankreich
  • England
  • Dänemark
  • Belgien
  • Spanien
  • Italien
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Kroatien

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